Wie Sie nachts ruhig schlafen können, weil Sie wissen , dass Ihr Datenschutz in vertrauensvollen und sicheren Händen ist.

Qualität schafft Vertrauen

Datenschutzberatung

Individuell. Effizient. Kompetent.

Unsere Datenschutzberatung richtet sich ausschließlich nach dem Bedarf Ihres Unternehmens und den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Der erste Datenschutzcheck ist für Sie kostenfrei. Wir können Unternehmen jeder Größe passgenau bedienen. Unsere Expertise fußt auf vielen Jahren Erfahrung in allen Belangen des Datenschutzes, Cyber Risk und der Systemsicherheit. Unsere individuellen Angebote geben den Kunden nur das was sie wirklich benötigen.

Datenschutzbetreuung

Kundenorientiert. Preisstabil. Engagiert.

Ein großer Vorteil ist unsere flexible Preisgestaltung. Unsere Monatspauschale beginnt ab 120 Euro. Für Ihre optimale Betreuung ein individuelles Angebot, das auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist, und stellen auf Wunsch einen externen Datenschutzbeauftragten. Diese individuelle Betreuung garantiert Ihnen Preissicherheit ohne versteckte Kosten.  Wir begleiten Ihr Unternehmen in einem strukturierten Prozess bis zur DSGVO Konformität.

Datenssicherheit

Ihre Sicherheit ist unser Hauptanliegen.

Daten sind das Herzkreislaufsystem jedes Unternehmens. In Zeiten der Digitaliserung entstehen  immer größere Risiken seitens Krimineller, die Sie durch gezielte Angriffe auf Ihre digitalen Daten schädigen wollen. Datenverlust kann ein Unternehmen schnell die Existenz kosten. Wir kennen die Risiken und können Sie optimal und sicher davor schützen.

Datenschutzsoftware

Maximale Sicherheit – Softwarebasiert

Den Schutz Ihrer Daten organisieren wir mittels einer selbst entwickelten Software. Auch Sie erhalten Ihre eigene Software – ohne zusätzliche oder versteckte Kosten.  Wenn Sie Ihren Datenschutz selbst organisieren, können Sie dennoch eine Softwarelizenz erwerben. Ein softwarebasierter Prozess bedeutet stets Fehlerminimierung.

Ausbildung & Schulung

Datenschutzausbildung und Datenschutzschulung

Ob Mitarbeiterschulung oder Ausbildung zum internen oder externen Datenschutzbeauftragten: In den Seminaren werden Sie fit in Sachen Datenschutz gemacht – ganz gleich, ob Sie sich nur weiterbilden oder ein neues Aufgabengebiet betreten möchten.

Kundenstimmen

Wir schätzen die Firma acert als längjährigen Partner, der unser fachgruppenspezifisches QM-System entwickelt und unsere Internetauftritte www.genogyn.de sowie www.frauenarzt-suche.de erfolgreich DSGVO-tauglich gemacht hat und darüber hinaus jederzeit persönlich erreichbar ist

Mit der acert GmbH haben wir einen vertrauensvollen und zuverlässigen Partner gefunden, bei dem wir uns rund um das komplexe Thema Datenschutz gut betreut fühlen.

Fachkundig und praxisorientiert – das sind die beiden Schlagwörter, die mir im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit Herrn Dauphin sofort einfallen. Dank seiner Expertise schaffen wir es, die Anforderungen an den Datenschutz im digitalen Zeitalter zu erfüllen und gleichzeitig Prozesse schlank und einfach zu halten.

Wir bieten bundesweite Beratung an.

Was bedeutet DSGVO?

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) trat am 25. Mai 2018 ohne Übergangsfristen in Kraft. Um die Bedeutung der neuen Verordnung zu unterstreichen und die Anforderung an den Datenschutz weiter zu verschärfen, wurde  neben den erhöhten Bußgeldern eine neue Rechenschaftspflicht des Datenverarbeiters eingeführt. Dieser muss die Einhaltung der Vorgaben des DSGVO jetzt nachweisen. Das führt regelmäßig zu einer prozessualen Beweislastumkehr.

Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?

Der § 38 BDSG  fordert die Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wenn in der Regel mindestens zehn Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Von automatisierter Verarbeitung ist dann zu sprechen, wenn sie unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen wie zum Beispiel einem Computer / Tablet im Unternehmen durchgeführt wird. Darüber hinaus sind Unternehmen dann zur Benennung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten verpflichtet, wenn im Zuge von Datenverarbeitungen auch solche Daten betroffen sind, die einer Datenschutzfolgeabschätzung unterliegen, oder personenbezogene Daten geschäftsmäßig für Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet werden. Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten hat  zu erfolgen, wenn das Unternehmens besondere Kategorien von Daten oder von personenbezogenen Daten über Verurteilungen und Straftaten verarbeitet. In jedem Fall sind Sie mit einem externen Datenschutzbeauftragten immer auf der sicheren Seite.

Was gehört zu Cyber Risk?

Unter Cyber Risk versteht man alle Gefahren, die sowohl aus nicht kriminellem oder kriminellem Zutun im Zusammenhang mit Digitalität ausgehen bzw. sich gegen die digitale Sicherheit eines Unternehmens/Sicherheit sensibler Daten eines Unternehmens richten, wobei enorme materielle Schäden entstehen können.

Solche Gefahren ergeben sich beispielsweise aus einem nicht ausreichenden Virenschutz, aufgrund dessen stattfindende Hacker Angriffe erfolgreich sind und zu Datenverlust führen, aber auch Szenarien höherer Gewalt wie beispielsweise Datenverlust  und eingeschränkte Verfügbarkeit durch etwaige Naturkatastrophen gehören dazu. Zu Cyber Risk zählt man aber auch technisches oder menschliches Versagen, Einbruch mit Zerstörung der technischen Anlagen oder Erpressung.

Was ist eine Datenschutzdokumentation?

In Art. 5 Abs. 2 DSGVO Der Grundsatz der „Rechenschaftspflicht“ ist in Art. 5 Abs. 2 DSGVO festgesetzt und besagt, dass Verantwortliche für die Einhaltung bestimmter Datenschutzgrundsätze (aus Art. 5 Abs.1 DSGVO) verantwortlich sind und deren Einhaltung nachweisen (können) müssen. Darüber hinaus wird Art. 24 Abs.1 DSGVO weiter ausgeführt und gefordert, dass Verantwortliche den Nachweis dafür zu erbringen haben, dass die Datenverarbeitung  gemäß der DSGVO erfolgt.

Wird gegen diese Nachweis- und Rechenschaftspflicht verstoßen, drohen empfindliche Strafen. Außerdem bieten lückenhafte Dokumentationen oder Fehler in der Datenverarbeiten immer wieder Grundlage für Schadensersatzansprüche, die Unternehmen teuer zu stehen kommen können.

Eine der wichtigsten  Dokumentationspflichten ist das Führen eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten, die aus Art. 30 DSGVO hervorgeht. Darüber hinaus sind zu dokumentieren:

  • Risikoabschätzung
  • ggfs. Datenschutzfolgeabschätzung
  • Datenschutzrichtlinie
  • Auftragsverarbeitung
  • Datenlöschung
  • Datenpannen

Was ist eine Datenschutzfolgeabschätzung?

Je risikoreicher und schadensgeneigter eine Verarbeitung von Daten für Betroffene sein kann, umso höhere Anforderungen stellt die DSGVO an die Anwendung. Immer dann, wenn eine Datenverarbeitung für die Rechte und Freiheiten einer Person ein hohes oder ein sehr hohes Risiko zur Folge hat, hat der Verantwortliche vor deren Einführung eine sogenannte Datenschutzfolgeabschätzung‎ vorzunehmen und zu ermitteln, welche Folgen eine geplante Verarbeitung für den Schutz der Daten Betroffener hätte. Dies ist zu dokumentieren.

Wie erzeuge ich die Sicherheit der Verarbeitung?

Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen treffen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Was bedeutet Informationspflicht in Zusammenhang mit der DSGVO?

Werden personenbezogene Daten erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten u.a. Folgendes mit:

  • Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
  • Rechtsgrundlage(n) für die Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Zweck der Verarbeitung
  • falls Sie Daten in Drittländer übermitteln: Die von Ihnen zum Einsatz gebrachten geeigneten Garantien zum Schutz der Daten (z.B. Standarddatenschutzklauseln)
  • Dauer der Speicherung

Wie hoch ist der Aufwand für Datenschutz?

Der Aufwand für den Datenschutz eines Unternehmens hängt sehr individuell von der Größe, dem Unternehmensgegenstand, der digitalen Aktivität, der Verarbeitung personenbezogener Daten für Marketing-/Vertriebszwecke u.v.a.m. ab.

In einem Erstberatungsgespräch kommen wir in der Regel schnell zu einem sehr klaren Szenario. Auf dieser Basis erstellen wir für Sie dann ein individuelles, auf das Unternehmen zugeschnittene Datenschutzkonzept. Unsere Basis-Pauschale startet schon bei 120 Euro monatlich.

Was beinhaltet ein Vertrag zur Auftragsdatenverabeitung?

Ein Vertrag zur Auftragsdatenvereinbarung (ADV) muss mit allen Dienstleistern abgeschlossen werden, die im Auftrag eines Unternehmens personenbezogene Daten verarbeiten. Dies sind beispielsweise Marketingagenturen, Lettershops, Steuerberater /Lohnbuchhaltung etc.

Wie ist ein Audit?

Ein Audit soll sicherstellen und überprüfen, ob Anforderungen und Richtlinien entsprechend den Vorgaben erfüllt werden. Im Zusammenhang mit dem  Datenschutz bedeutet dies, dass überprüft wird, ob die Richtlinien der DSGVO in einem Unternehmen hinreichend umgesetzt wurden.  Die Audits werden von stets einem speziell hierfür geschulten, unabhängigen Auditor durchgeführt, der in der Regel einmal im Jahr die Überprüfung vor Ort vornimmt.

Unser Prozess vom Erstgespräch bis zum Audit

Anfrage

Sie stellen uns eine unverbindliche Anfrage über das Kontaktformular oder auch durch eine simple Mail, in der Sie uns schon einmal die wichtigsten Parameter nennen:

  • Firmenname
  • Unternehmensgegenstand
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Kategorien  der Datenverarbeitung

Unverbindliches Erstgespräch

Auf Ihre Anfrage hin nehmen wir  mit Ihnen Kontakt für eine unverbindliches Erstgespräch auf und ergänzen eventuell fehlende Informationen. Anschließend erarbeiten wir für Sie ein individuelles Angebot, das wir Ihnen genau erklären. Dazu besuche wir Sie auch gerne persönlich in Ihren Firmenräumen. Der Vorteil: Wir sehen bei einem Besuch in der Regel auf einen Blick, was eventuell noch für den Datenschutz relevant ist.

Kostenfreier Datenschutzcheck

Wir führen für Ihr Unternehmen einen kurzen Datencheck durch, der für Sie völlig kostenfrei ist. Dieser Check dient nun dazu, ein wirklich aussagekräftiges Angebot zu formulieren, welches auf Ihre individuelle Firmensituation abgestimmt ist.

Individuelles Angebot

Sie erhalten innerhalb von wenigen Tagen Ihr persönliches Datenschutz Angebot.  Wenn Sie dazu Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich Rede und Antwort. Eventuelle Anpassungswünsche Ihrerseits prüfen wir immer in Hinblick auf die Sicherheit Ihres Datenschutzes.

Vertragsgestaltung/
-abschluss

Wenn alle relevanten Vertragsinhalte geklärt sind, schließen wir per Unterschrift einen Vertrag, mit dem Sie uns beauftragen, um uns Ihren Datenschutz zu kümmern. Jetzt beginnt unsere Arbeit für Sie.

Laufende Betreuung

Von nun an sind wir für Sie da und überprüfen regelmäßig und selbstständig die Sicherheit Ihrer Daten in Hinblick auf die Vorgaben der DSGVO. Einmal pro Jahr oder bei Bedarf besuchen wir Sie vor Ort.